Dies & Das: Streiflichter vom 28.7.2019

Kündigung brutal

Wie mit Eigenbedarfskündigungen ganze Häuser geräumt werden

Es gibt nicht viele Möglichkeiten Altmieter los zu werden, wenn Spekulanten ein Haus gekauft haben, in dem noch günstige Mieten gelten. Viele Vermieter sprechen deshalb Eigenbedarfskündigungen aus. Auch alte Menschen sind vor solchen Kündigungen nicht sicher. Ein 89-jähriger soll jetzt nach 44 Jahren seine Wohnung räumen. Mieterverbände schlagen Alarm, die Politik aber hat das Problem lange ignoriert.

Von: Ulrich Hagmann

Stand: 16.04.2019 

Er war glücklich hier in der Dreizimmer Wohnung im Münchner Stadtteil Neuperlach. 44 Jahre lang. Jetzt soll er raus, gekündigt zum November vergangenen Jahres wegen Eigenbedarfs. Der Sohn der Vermieterin will die Wohnung. Rudolf Kluge hat keine neue Wohnung gefunden, deswegen läuft jetzt die Räumungsklage.

„Diese Ungewissheit was wird, was wird, weil ich ja vom Februar bis November Zeit gehabt hätte, das war die Frist neun Monate, und da ich Wohnung gesucht habe und nichts gefunden habe immer wieder, das hat mich schwer mitgenommen, wünschen kann man das niemanden.“

Rudolf Kluge, Rentner

Der Mann ist fit, hält seine Wohnung ganz allein in Schuss, putzt, kocht räumt auf.

„Ich habe viel von der Frau gelernt, sonst wäre das wahrscheinlich auch nicht so…“

Rudolf Kluge, Rentner

Seine Frau ist vor vier Jahren gestorben, aber Rudolf Kluge ist aktiv geblieben. Fürs Altersheim fühlt er sich zu jung. Er will in der Wohnung und im Viertel bleiben, das ist seine Heimat. Trotz seiner 90 Jahre hat er immer noch einen strammen Terminplan.

„Ja, aber am Vormittag bin ich im Tierheim, am Nachmittag, ok, zwei halb-drei ungefähr, das ist egal….“

Eine unzumutbare Härte sieht Kluges Anwalt und begründet das mit dem Alter, der langen Mietdauer und der Verwurzelung im Viertel. Ein Gericht prüft das jetzt. Denn beim Thema Eigenbedarfskündigung ist sehr viel erlaubt, sogar in Gebieten, in denen die Städte mit Erhaltungssatzungen Mieter vor Spekulanten schützen wollen, wie hier im Bahnhofsviertel in München.

Mieter mit Verwertungs- und Eigenbedarfskündigungen gegängelt

Dieses Haus hat vor zwei Jahren ein Unternehmer erworben, der weitere Nachbarhäuser in derselben Straße gekauft und teilweise wiederverkauft hat. Seither werden die Mieter mit Verwertungs- und Eigenbedarfskündigungen gegängelt.  Gleich 5 Parteien hat der Vermieter in diesem Haus Eigenbedarfskündigungen ausgesprochen, für sich, seine Lebensgefährtin, seine Kinder, die Mutter, den Neffen.

Alle Mieter wohnen schon sehr lange im Haus, haben die Wohnungen selbst renoviert, Küchen, Bäder Heizungen eingebaut und deswegen wenig Miete bezahlt. Vor über 30 Jahren ist Heike Klant mit ihrem damals kleinen Sohn hier eingezogen. Jetzt soll ihre Familie Platz machen für die Tochter des Vermieters.

„Ich arbeite im Kindergarten und da verdient man leider nicht so viel, und hier in München ist es schier unmöglich, für das Geld eine bezahlbare Wohnung zu kriegen…“

Heike Klant, Kinderpflegerin

Die Frau ist extrem verunsichert, hat Angst etwas Falsches zu sagen, will deswegen ihre Wohnung nicht zeigen, die sie mit ihrem Mann liebevoll selbst renoviert hat.

report München: „Wieviel haben Sie investiert ungefähr?“
Heike Klant, Kinderpflegerin:„Entschuldigung… Ja so um die 50 000…“

Der Vermieter ist bereit vor die Kamera zu gehen, er bringt gleich seine Kinder mit.

Gespräch mit dem Vermieter

report München: „Guten Morgen“

Christian Breitenwieser, Immobilienunternehmer: „Hallo Herr Hagmann, grüße Sie, freut mich. Das ist meine Tochter Annina und mein Sohn Florian.“

report München„Das ist sozusagen, äh, ja der Eigenbedarf, den Sie…“

Christian Breitenwieser, Immobilienunternehmer: „Genau, er wohnt ja schon hier und sie ist einer der Eigenbedarfsgründe, die bestritten werden. Hmhmh…“

Die erste Wohnung ist schon leer, hier hat der Sohn Eigenbedarf.  

report München„Wie groß ist die Wohnung“

Sohn:„Ungefähr 70 Quadratmeter…“

report München„70, da ziehen Sie als Student allein ein?“

Sohn„Ne, ich ziehe wahrscheinlich mit meiner Freundin zusammen ein, genau, weil die studiert dann auch, die macht jetzt dann Abi und genau…“

Auch die Tochter möchte in das Haus ziehen, nebenan in die Wohnung der Familie Klant, der Grund:

„Wir wohnen ziemlich weit draußen, in Feldafing, und da fahren die S-Bahnen im 20 beziehungsweise 40 Minuten Takt.“

Tochter

Vor den Toren Münchens am Starnberger See residiert die Familie des Immobilienunternehmers. Damit die Tochter bequemer zu Uni kommt soll Heike Klant mit ihrer Familie ausziehen.  Hat sie einen Plan, wie es weitergehen soll?

„Nein ich habe keinen Plan, den einzigen Plan, suchen, suchen suchen…“

Heike Klant, Kinderpflegerin

Ihr Vermieter aber ist Profi. Eigenbedarfskündigungen, Verwertungskündigungen, alles dient dem einen Zweck.

„Ich will sanieren, ich möchte gerne aufstocken, ich möchte zusätzlichen Wohnraum schaffen. Dazu müssen zwei Mieter im Dachgeschoß oben ausziehen, weil das abgerissen und neu gebaut werden wird.“

Christian Breitenwieser, Immobilienunternehmer

Eigenbedarfskündigungen als Spekulationshilfe

Caren Lay, DIE LINKE, Sprecherin für Mieten-, Bau- und Wohnungspolitik

 Das Haus soll       aufgestockt werden   und  dann saniert. Die   Altmieter möglichst   ausziehen, wie in den   Nachbarhäusern, die er   zuvor saniert hat. Eigenbedarfskündigungen als Spekulationshilfe, diese Masche ist derzeit so beliebt, dass sie auch die Fraktionen im Bundestag beschäftigt.

Linke, Grüne und das SPD-geführte Justizministerium arbeiten an neuen Gesetzesinitiativen, die FDP sieht keinen Handlungsbedarf und die Union verweist auf die Gerichte.

Jan-Marco Luczak, CDU, Mietrechtsexperte Bundestagsfraktion  

 „Das Landgericht Berlin   hat zum Beispiel jetzt   gerade mit Blick auf das   Alter von Mieterinnen   und Mietern gesagt,   dass das eine   unzumutbare Härte   wäre, und die   Eigenbedarfskündigung deswegen ausgeschlossen und insofern glaube ich, ist das bei den Gerichten gut aufgehoben.“

Doch die Einzelfall-Entscheidung in Berlin hat keine bindende Wirkung für andere Räumungsklagen, wie die gegen Heike Klant oder gegen Rudolf Kluge. Die hoffen jetzt auf verständnisvolle Richter.

Kommentare:

  1. Sehr geehrte Report-Berichterstatter,
    Sie berichten aus einer Stadt, die solange ich denken kann, SPD-regiert ist. Es wurde nichts in den sozialen Wohnungsbau investiert. Und die, die Wohnraum geschaffen haben und jetzt weiter Wohnraum schaffen, werden von Ihnen als die Miethaie dargestellt, als unsozial und geldgeil. Kein Konzept, wie und wo die Kommune Wohnungen schafft, um die Preisspirale in den Griff zu bekommen. Einzig der sozialistische Ansatz von Regulierung und noch mehr Regulierung. Kein Wort davon, dass der Vermieter finanziell in Vorleistung geht, Risiken des Mietausfalls trägt und sich bei jedem Mucks des Mieters kümmern muss. So eine jämmerliche Berichterstattung… hätte rundum aus der DDR sein können.

    • Ist keine jämmerliche Berichterstattung! Dieser Mißbrauch bringt alle die, die einen „echten“ Eigenbedarf haben in Schwierigkeiten.
      Wer ganze Häuserblocks kauft, saniert und wiederverkauft, hat keinen echten Eigenbedarf! Da muß Justitia mal zur Abwechslung die Augenbinde abnehmen und ganz deutlich den echten Eigenbedarf vom vorgetäuschten differenzieren.

  2. Mit diesem Beitrag haben Sie dem 90 jährigem Mieter einen Bärendienst erwiesen! So rüstig dargestellt, wird es einem Gericht schwerfallen, die Sozialklausel für ihn anzuwenden. Schade, eine verpasste Gelegenheit, den Tenor Ihres Beitrages auch zu erfüllen. Was soll der verständige Zuschauer davon halten? Es führt zu dem Eindruck, dass auch andere Beiträge mit Inhalten, von denen man nicht so viel versteht, genauso erstellt wurden.

    • und was ist mit denen, die vor Jahren eine Wohnung als Alterssicherung gekauft haben und jetzt als Rentner die Wohnung auch bewohnen wollen, also den Eigenbedarf nicht vortäuschen und auch nicht mißbrauchen? Mit der Anwendung des Eigenbedarfs muß man doch wohl sehr differenziert umgehen. Es gibt schließlich auxch den „Echten“!

    • Meiner Meinung nach „schläft“ da die Justitia oder spekuliert womöglich selber. Wenn der Eigenbedarf „echt“ wäre, wäre der Vermieter als Eigentümmer von weiteren Wohnungen in der Lage , eine Ersatzwohnung anzubieten. Die hat er aber durch vorrausgegangene Sanierung so verteuert oder gleich verkauft, das sie als Ersatzwohnung nicht mehr in Frage kommen. Sehr durchsichtig, durch Vorschieben der Verwandschaft eine Wohnung nach der anderen „freizuziehen“, sie dann zu sanieren und dann mit Gewinn weiterzuverkaufen. So was bringt auch alle „echten“ Eigenbedarfe in Verruf und sollte SOFORT gesetzlich präzisiert werden.

  3. Die Eigenbedarfskündigung ist quasi die einzige Möglichkeit ein einmal eingegangenes Mietverhältnis legal zu beenden, egal was dem Eigentümer von sogenannten Mietern zugemutet wird.
    Schon jetzt kommt das total einseitig pro Mieter ausgelegte Mietrecht, unterstützt durch eine überwiegend linkslastige Richterschaft, quasi einer Enteignung gleich. Diese einseitige tendenziöse Berichterstattung ist für mich als geschädigen wehrlosen Vermieter unerträglich.

  4. hallo,
    der Mißbrauch der Eigenbedarfskündigung zu spekulativen Zwecken macht mich betroffen , aber auch zornig. Aber anders als Sie denken. Ich bin 68 Jahre alt , habe 2010 eine Erdgeschosswohnung (Gewerbe mit Wohnnutzungserlaubnis) gekauft , mit dem Zweck es als Alterswohnsitz zu bewohnen. Damals war die Wohnsituation in Berlin noch entspannt, die fragliche Erdgeschosswohnung (offiziell Gewerbe) war als Wohnung vermietet. Angrenzende Räumlichkeiten gehörten zum Objekt, lagen eine Halbetage höher waren in einem desolaten Zustand, unbewohnbar. Habe diese in den letzten Jahren meiner Berufszeit in Eigenleistung (ohne Handwerker) selber renoviert, bewohnbar gemacht, mit dem Ziel, das dort mein Sohn mit Familie einzieht und wir „Alte“ in die noch vermietete Wohnung einziehen, weil diese sich barrierefrei umgestalten läßt. Haben wir dem Mieter von Anfang an (2010) mitgeteilt. Die Miete haben wir zu keiner Zeit erhöht (4,30 / qm). Wir sind keine Spekulanten.
    Die gemietete Wohnung am Arbeitsplatz vor der Rente in 400 Km Entfernung haben wir vergangen Jahres aufgegeben und die Möbel eingelagert. Wir wohnen jetzt vorübergehend in der Wohnung auf der Halbetage, die für meinen Sohn vorgesehen ist. Zum Ende November 2018 haben wir die vermietete Wohnung gekündigt , völlig korrekt auf Eigenbedarf und auch formal völlig korrekt. Die Mieter (Hartz IV) haben in der Umgebung nichts bezahlbares gefunden. Also haben wir einen Nutzungsvertrag vereinbart, zunächst bis Ende März 2019. Immer noch keine Wohnung. Also haben wir den Räumungsaufschub bis Ende Juni verlängert. Wir sind NICHT im Streit mit den Mieter, aber sie finden nichts. Deshalb völlig freiwillig eine Nutzungsvereinbarung zum Nutzen beider Seiten. Aber ewig kann das nicht so weitergehen, die Mieter müssen wohl auch weiter weg nach einer bezahlbaren Wohnung suchen. Kein Streit zwischen Mieter und Vermieter, Kompromisse zum Räumungsaufschub waren möglich. Mit Sicherheit liegt hier ein echter Eigenbedarf vor. Vielleicht könne Sie sich vorstellen, das mich die mißbräuchliche Anwendung des Eigenbedarfs zornig und wütend macht. In Ihren Beispiel gehört dem Immobilienmakler ganze Häuserblocks, offensichtlich nutzt er seine Anverwandten, Wohnung für Wohnung mit Eigenbedarf „freizuziehen“. Wir haben dieses eine Objekt, möchten mit unserem Sohn gemeinsam wohnen, das ist auch ein Bestandteil der Alterssicherung. Da macht es mich unsäglich zornig, das der Begriff „Eigenbedarf“ so in den Dreck gezogen wird, denn es gibt ja schließlich auch noch die echten Eigenbedarfe. Warum bestraft man nicht die mißbräuchliche Anwendung des vorgeschobenen Eigenbedarfs nicht mit Gefängnis, weil Geldstrafe und Schadensersatz nutzen wohl wenig in Hinblick auf die zun erwartenden Gewinnmargen.

  5. Mich hat an dem Bericht betroffen gemacht, mit welch fröhlicher Unbefangenheit die beiden Kinder des – auf den ersten Blick nicht unsympathisch wirkenden Vermieters- sich auf die frei werdenden Wohnungen freuen. Offensichtlich haben beide keinen Gedanken daran verschwendet, dass es – um abends in München bleiben zu können- auch ein Zimmer in einem Studentenwohnheim oder einer WG tun würde. Stattdessen brauchen beide je eine Drei-Zimmer-Wohnung, womit jeweils eine Familie bzw ein alter Mann zum Umzug gezwungen wird. Was für Werte werden diesen jungen Menschen vermittelt? Wer hat, der hat und nach uns die Sintflut?

  6. Schade, dass diese beiden jungen Menschen völlig ohne eine Idee von Verantwortung, Moral und Gerechtigkeit groß werden mussten… Herr Breitenwieser, es trifft doch keinen Armen, oder! Wenn es wirklich um Wohnraum für ihre Kinder ginge, dann kaufen Sie Ihnen doch Herrgott noch mal was Nettes in München! Dass sie überhaupt noch in den Spiegel schauen können, finde ich bemerkenswert!….am End konnst eh nix midnemma!