Dies & Das: Mit 50 Euro in Kabul

ZEHRGELD

Wer aus Österreich abgeschoben wird, bekommt 50 Euro Zehrgeld mit. Ein 19-Jähriger, der nach Kabul gebracht wurde, aber aus dem Iran kommt, steht dennoch vor dem Nichts.

Irene Brickner 

23. September 2019

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Nach der Abschiebung: Mit 50 Euro in Kabul

Auf einem Flughafen in Deutschland steigen Afghanen in den Abschiebeflieger nach Kabul ein. Aus Österreich ging zuletzt am 3. September ein solcher größerer Flug.
foto: apa/dpa/ michael kapeller

Wien/Kabul – Am 3. September wurde Ali S. (Name geändert) aus Wien nach Kabul abgeschoben, als einer von 50 Afghanen auf einem von der Europäischen Grenzschutzagentur Frontex organisierten Flug. Der Asylantrag des 19-Jährigen war abgelehnt worden und seine Ausweisung war rechtskräftig.

Seitdem ist Erika Kudweis vom niederösterreichischen Verein PatInnen für alle, der Unterstützer für junge Flüchtlinge sucht und ihnen hilft, mit dem 19-Jährigen per Facebook in Kontakt. S.‘ Lage in Afghanistan sei äußerst prekär, schildert sie.

Neue Unterkunft nötig

Derzeit lebt der junge Mann in einem Hostel in Kabul. Die dortigen Kosten wurden für 14 Tage von österreichischer Seite getragen. Nun endet diese Frist. S. benötigt eine neue Unterkunft – doch Geld dafür habe er keines, sagt Kudweis. Auch verfüge er über keinen ordentlichen Ausweis. Die afghanischen Behörden hatten lediglich seiner Einreise zugestimmt.

Aus Österreich habe S. nur 50 Euro mitnehmen können, mit denen er in Kabul seit seiner Ankunft Essen und Trinken bezahle und sich neu eingekleidet habe: „Mit löchrigen Jeans kann man dort nicht auf die Straße gehen“. Die 50 Euro stammen von Kudweis und einer anderen Helferin. „Wir haben das Geld zusammengekratzt, als wir Ali kurz vor seiner Abschiebung im Polizeianhaltezentrum besuchten.

Empfehlung des Menschenrechtsbeirats

Dabei hätte S. die 50 Euro auch von der Asylbehörde bekommen. „Grundsätzlich erhalten zwangsweise Rückgeführte ein sogenanntes Zehrgeld in der Höhe von 50 Euro, sofern kein eigenes Bargeld vorhanden ist“, antwortete ein Innenministeriumssprecher auf eine Frage des STANDARD.

Ausbezahlt werde diese Summe aufgrund einer Empfehlung des ehemaligen Menschenrechtsbeirates. Sie solle der „Sicherung des Fortkommens des Fremden im Zielland in den ersten Tagen nach der Rückführung“ dienen, „z.B. Einkauf von Lebensmitteln, das Führen von Telefonaten als auch die Benützung von Zug, Taxi, Bus“.

Mehr Geld kann erhalten, wer sich zu einem früheren Zeitpunkt zu einer freiwilligen Rückkehr entscheidet. In solchen Fällen können bis zu 500 Euro Reintegrationshilfe ausbezahlt werden.

Für die Schubhaft zahlen

Umgekehrt werden abzuschiebende Personen von der Republik zur Kasse gebeten. Laut Fremdenpolizeigesetz haben Schubhäftlinge grundsätzlich Haft- und Abschiebekosten zu ersetzen.

Fallweise werde das per Bescheid auch tatsächlich verlangt, sagt Lukas Gahleitner, der neue Sprecher und Jurist der NGO Asylkoordination Österreich. In Fällen mehrmonatiger Schubhaftdauer könnten „schon Rechnungen von ein paar tausend Euro zusammenkommen“.

Zahlen könnten das die Betroffenen allermeist nicht. Für Menschen, die später einmal nach Österreich zurückkehren wollen – etwa EU-Staatsbürger, die einen Großteil aller Abgeschobenen stellen – seien derlei Schulden eine schwere Hypothek.

Überbrückungshilfe

Das Zehrgeld wiederum ist in vielen Fällen völlig unzureichend. 50 Euro und 14 Tage Übernachtungen mögen reichen, um im Ankunftsland wieder Kontakt zu Angehörigen zu finden und sie um Hilfe zu bitten.

S. könne das nicht, sagt Flüchtlingshelferin Kudweis, denn er sei im Iran aufgewachsen und habe in Afghanistan keine Anknüpfungspunkte, was den österreichischen Asylbehörden auch bekannt sei. Nun wolle er so rasch wie möglich in den Iran weiterreisen. Dazu brauche er einen Pass oder Personalausweis. Wie er zu diesen kommen solle, sei unklar.

Eingeschränktes IOM-Integrationsprogramm

Unter bestimmten Umständen könne S. in Kabul „Unterstützungsleistungen zur Reintegration unter Mitwirkung der International Organisation of Migration (IOM) in Anspruch nehmen, schreibt dazu der Ministeriumssprecher. Bei IOM in Wien bestätigt eine Sprecherin,dass es vorort ein Programm gebe, im Zuge dessen aus Europa abgeschobene Personen 140 Euro erhalten können.

Der Zugang dazu sei jedoch äußerst eingeschränkt: „Das müsste bereits das Innenministerium in Wien in die Wege geleitet haben“. (Irene Brickner, 23.9.2019)

Die NGO Asylkoordination will Abschiebungen aus Österreich nach Afghanistan dokumentieren. Das Schwarzbuch Abschiebungen soll „festhalten, was bei den Abschiebungen und danach mit den Abgeschobenen passiert“. Eine Spendenaktion über respekt.net für das Projekt läuft noch bis Sonntag, 22. Oktober.

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