Dies & Das: Die Farbenlehre in der Justiz

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KOMMENTAR Michael Völker 

10. Februar 2020

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Die Farbenlehre in der Justiz

Missstände in der Rechtsprechung gibt es, klare Verantwortlichkeiten auch

Missstände in der Justiz kann man ansprechen, das darf auch der Kanzler. Alle anzupatzen, weil gegen einen Parteifreund ermittelt wird, das geht gar nicht.
Foto: APA/HERBERT PFARRHOFER

Ja, auch die Justiz wird parteipolitisch besetzt. Wie die Schulverwaltung, die Sicherheitsverwaltung und der gesamte öffentliche Dienst. In Spitzenpositionen, egal ob in Polizeidirektionen, Bildungsdirektionen, bei den Wiener Linien oder den Casinos, findet sich kaum eine Führungskraft, die nicht parteipolitisch zuordenbar oder Mitglied einer Partei ist. Das gehört zu Österreich wie die Lipizzaner, die Neutralität und die Manner-Schnitten.

Dieses System haben SPÖ und ÖVP aufgebaut und betrieben, sie halten bis heute verbissen daran fest. Es hat sich bis hinunter in den kleinsten Bereich gefressen. Führende Beamte in diesem Land sind rot oder schwarz, ein paar neuerdings auch blau, die wenigen Ausnahmen bestätigen die Regel.

In der Justiz lässt sich die parteipolitische Einflussnahme am anschaulichsten beim Verfassungsgerichtshof nachvollziehen. Die Richter jener Institution, die über die Verfassung wachen und die Grund- und Freiheitsrechte wahren soll, werden streng nach Farbenlehre besetzt. Es entscheiden Politiker, wer dort was wird. Alle Mitglieder des Höchstgerichts sind zuordenbar. Die nächste Bestellung betrifft den Präsidenten. Gibt es ein objektives Verfahren? Werden Experten gehört? Nein. Bundeskanzler Sebastian Kurz macht sich das hinter verschlossenen Türen mit seinen Parteifreunden und dem Koalitionspartner aus.

Wenn die ÖVP und der Bundeskanzler tatsächlich so unglücklich über parteipolitische Besetzungen sind, könnten sie längst oder spätestens jetzt etwas dagegen unternehmen – und gleich ganz oben, beim Verfassungsgericht, damit beginnen und ein transparentes Bestellungsverfahren samt öffentlichen Hearings einführen; das ist aber eher unwahrscheinlich. Die Politik mauschelt lieber und setzt ihre Kandidaten ohne Einmischung von außen durch.

Ja, auch in der Justiz reist man mit einem Ticket der Partei. Aber gerade der Verfassungsgerichtshof hat wiederholt seine Unabhängigkeit von der (herrschenden) Politik unter Beweis gestellt. Zuletzt wurden die neue Sozialhilfe und das Überwachungspaket, beides „Leuchtturmprojekte“ der türkis-blauen Regierung, aufgehoben. Und zwar obwohl ÖVP und FPÖ am VfGH eine politische Mehrheit haben, zumindest auf dem Papier. Die Richter stellen ihre staatspolitische Verantwortung aber offenbar über eine parteipolitische Verpflichtung. Das sollte man auch bei anderen Institutionen, Richtern und Staatsanwälten im Allgemeinen, voraussetzen: dass sie den Rechtsstaat über das Parteibuch und die Gesinnung stellen, unabhängig und objektiv agieren. Darauf wollen wir vertrauen. Obwohl einiges dagegen spricht: In den vergangenen zehn Jahren stellte durchgehend die ÖVP die Justizminister und wachte über alle Besetzungen. Dass ausgerechnet die ÖVP jetzt gegen die Justiz Stimmung macht und deren Objektivität infrage stellt, scheint aber ein Beleg für deren Unabhängigkeit zu sein.

Missstände in der Justiz kann man ansprechen, das darf auch der Kanzler. Alle anzupatzen, weil gegen einen Parteifreund ermittelt wird, das geht gar nicht. Das Recht hat eben nicht der Politik zu folgen, wie ein vergangener Innenminister forderte. Der offensichtlichste Missstand sind jedenfalls die langen Verfahren. Die ließen sich durch mehr Budget und Personal verkürzen. Ein Missstand, den die ÖVP zu verantworten hat. Sie stellte die vergangenen zehn Jahre nicht nur die Justiz-, sondern auch die Finanzminister. (Michael Völker, 10.2.2020)

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