Dies & Das: Wie der Ausbau der Salzburger Altstadtgarage am Naturschutz vorbei bewilligt werden könnte

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Kolumne: Stadt, Land, Politik

Thomas Neuhold

27. November 2020

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Wie der Ausbau der Salzburger Altstadtgarage am Naturschutz vorbei bewilligt werden könnte

Ober sticht Unter: „Übergeordnetes öffentliches Interesse“ könnte negative Stellungnahme der Naturschutzabteilung der Stadt Salzburg übertrumpfen

Am geschützten Krauthügel (dahinter die Silhouette des Untersberges) soll die Baustelle für den Ausbau der Mönchsberggarage eingerichtet werden.
foto: thomas neuhold

Das zähe Ringen zwischen ÖVP und SPÖ auf der einen und Anrainern, Bürgerinitiativen, NGOs und der grünen Bürgerliste auf der anderen Seite um den Ausbau der Altstadtgarage im Salzburger Mönchsberg geht in die nächste Runde. Während die in der Initiative „Lebendiges Salzburg“ vereinten Initiativen Unterschriften für eine Bürgerabstimmung über das 30-Millionen-Projekt sammeln, zerbrechen sich einige Magistratsjuristen die Köpfe, wie der Bau der im Endausbau knapp 2.000 Stellplätze zählenden Garage bewilligt werden soll.

Baustelleneinrichtung im Naturschutzgebiet

Offen ist nämlich immer noch die naturschutzrechtliche Bewilligung. Und hier könnte es sich für die Garagengesellschaft noch spießen: Die Baustellenlogistik soll am Krauthügel – einem geschützten Landschaftsteil im Süden der Stadt Salzburg – eingerichtet werden. Hier sollen nicht nur die Betonmischanlagen stehen, von hier soll auch Tag für Tag mit hunderten Fuhren der Aushub mit Lastkraftwagen abtransportiert werden.

Das Problem aus Perspektive der Betreiber könnte nun sein, dass die Baustelle am Krauthügel aus fachlicher Sicht der Naturschutzabteilung der Stadt nicht bewilligbar sein dürfte. Eine entsprechende Stellungnahme soll bereits vorliegen, heißt es magistratsintern. Stimmt diese für die Garagengesellschaft denkbar ungünstige Variante, dann werde wohl der Mechanismus „Ober sticht Unter“ greifen, schildert ein Magistratsjurist.

Übergeordnetes öffentliches Interesse

Gemeint ist damit, dass in der zuständigen Magistratsabteilung 5 (Raumplanung und Baubehörde) das ranghöhere Baurechtsamt eingreift und ein „übergeordnetes öffentliches Interesse“ am Garagenausbau geltend macht – und so einen positiven Bescheid ausstellen könnte.

Ganz neu wäre dieses Vorgehen übrigens nicht. Schon bei der umstrittenen Zerstörung des letzten Moorbiotopes im Salzburger Stadtteil Schallmoos zugunsten einer Betriebsstättenerweiterung der Spedition Gebrüder Weiss hatte es ursprünglich eine negative Stellungnahme des Naturschutzes gegeben. (Thomas Neuhold, 26.11.2020)

Nachlese:

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APA/GABRIEL HAUMER
Anrainerprotest gegen die neue Garage, wo bald Bulldozer lärmen sollen.
foto: thomas neuhold