Vorsorge beruhigt, 21. Januar 2016

Unser Obmann-Stellvertreter Georg Seffert musste beim Jänner-INFO-Nachmittag am Beginn mitteilen, dass die Referentin zum Thema „Besser hören“ überraschend erkrankt ist. Er konnte dann aber als kompetenten Gesprächspartner Mag. Bernhard Wenger begrüßen. Dieser gab zunächst eine Übersicht zur Vorsorgevollmacht und zur Patientenverfügung. Diese „Vorsorgen“ sollten rechtzeitig erstellt und gut überlegt werden. Entsprechende Beratungen und Unterlagen stehen zur Verfügung. An mehreren Beispielen und zu den jeweiligen Anfragen gab es kompetente und verständliche Antworten. Für die Sachwalterschaft, für die Vorsorgevollmacht und für die Patientenverfügung ist es immer wichtig, dass die richtigen Personen des Vertrauens dabei sind. Die Patientenverfügung muss alle 5 Jahre erneuert werden. Die anfallenden Spesen sind eher gering. Formulare mit den wichtigen Fragen stehen jeweils zur Verfügung.

Im zweiten Teil ging es um das Erbrecht und um die aktuellen Neuerungen. Mag. Wenger verwies nach einem kurzen Überblick auf die Neuerungen und auch Vereinfachungen. Grundsätzlich ist das Erbrecht nach den verschiedenen Strängen der Verwandtschaft geregelt, besonders dann wenn kein Testament vorhanden ist. Die Formen des Testaments wurden besprochen, auch dass jederzeit eine Änderung erfolgen kann. Gültig ist die jeweils neueste Fassung. Neue Bestimmungen gelten für Zeugenschaft und für manche Fristen.

Lebensgefährten sind dann erbberechtigt, wenn es keine sonstigen Erben gibt und wenn die Partnerschaft (gemeinsames Wohnen) die entsprechende Dauer hat.